Hohe Lautstärken können zu temporärer und auch permanenter Einschränkung des Hörvermögens, der sogenannten Lärmschwerhörigkeit
führen.
Um Gehörschäden zu vermeiden, darf nach Erkenntnissen aus dem Arbeitsschutz eine bestimmte Schallexposition pro Woche nicht überschritten werden. Die zulässige relative
Wochendosis von 100 % wird bei einem A-bewerteten Schallpegel von 85 dB nach 40 Stunden erreicht. Unter Annahme des Energie- äquivalenzprinzips würde bei einem höheren Schallpegel bereits bei
einer kürzeren wöchentlichen Beschallungsdauer dieselbe Wirkung entstehen. Die entsprechende relative Wochendosis von 100 % wird demnach bei 95 dB(A) bereits nach 4 Stunden und bei 101
dB(A) bereits nach 1 Stunde pro Woche erreicht. Bei Musikveranstaltungen und in Diskotheken wurden in der Vergangenheit sehr hohe Schallpegel nachgewiesen. Es liegt somit nahe, dass ein
regelmäßiger Diskothekenbesuch langfristig zu Gehörschäden führen kann.
Die Bundesärztekammer und die Kommission "Soziakusis" (Zivilisations- Gehörschäden) des
Umweltbundesamtes haben bereits 1999 gefordert, dass die Lautstärke im lautesten Bereich von Diskotheken höchstens 95 dB(A) betragen darf. Auf der 78. Gesundheitsministerkonferenz im Juli
2005 in Erlangen wurde beschlossen, dass der Schallpegel im lautesten Bereich von Diskotheken und bei Musikveranstaltungen unter 100 dB(A) liegen sollte.
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